Vorsorge und Finanzen

Sie suchen Informationen zur Vorbereitung auf sich ggf. wandelnde Lebensverhältnisse? Hier finden Sie die wesentlichen Angaben zu den einzelnen Themenbereichen im Bereich Vorsorge sowie Hinweise zu den wichtigsten Themenbereichen rund um Ihre finanziellen Angelegenheiten.

Klicken Sie einfach auf das Plus-Symbol oder die Überschriften, um die Informationen anzuzeigen.

Vorsorge:

Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat dazu diese sehr informative Broschüre veröffentlicht: Patientenverfügung

Weiterhin können Sie an dieser Stelle zwei Dokumente von unserer Seite herunterladen:

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln.

Das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlicht eine informative Broschüre zum Thema Betreuungsrecht. Darin finden Sie ausführliche Infomationen zur Vorsorgevollmacht. (Ab Seite 41)

Mit der Betreuungsverfügung können Sie schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer oder rechtliche Betreuerin bestellen soll. Das Gericht ist an diese Wahl gebunden, wenn sie dem Wohl der zu betreuenden Person nicht zuwiderläuft.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) bietet Ihnen dazu weitergehende Informationen mit der Broschüre Betreuungsrecht an.

Mit dem Notfallordner haben Sie einen zentralen Ort zur Ablage Ihrer wichtigsten Dokumente und Unterlagen. Falls Sie einmal selbst nicht mehr dazu in der Lage sind, helfen Sie Ihren Angehörigen oder anderen Personen, einen Überblick über die wichtigsten Daten, Dokumente und Angaben zu erhalten.

Folgende Broschüre informiert ausführlich über Vorsorge- und Notfallmaßnahmen:

Der Begriff Testament beschreibt eine bestimmte Form, in der letztwillige Verfügungen dokumentiert werden. Dabei werden die Regelungen für die Vermögensnachfolge beim Tod in einer Urkunde durch den oder die Erblasser einseitig festgelegt. Man unterscheidet zwischen dem öffentlichem und dem eigenhändigen Testament.

Das öffentliche Testament muss von einem Notar errichtet werden. Hier wird der letzte Wille eines Menschen unmissverständlich und juristisch einwandfrei zum Ausdruck gebracht.

Das eigenhändige Testament kann jederzeit selbst und kostenfrei errichtet werden. Es muss jedoch vollständig eigenhändig geschrieben und mit vollem Namen unterschrieben sein. Datum und Ort der Niederschrift sollten angegeben werden. Die Benutzung der Schreibmaschine oder des Computers ist nicht erlaubt, bzw. macht das Testament ungültig. Auch bei dieser Art des Testaments empfiehlt sich die Einholung eines fachlichen Rates durch einen Notar. Hiermit kann verhindert werden, dass das Testament durch eventuelle Formfehler ungültig wird.

Auf der Internetseite der unabhängigen Organisation Finanztip finden Sie ausführliche Informationen zum Themenbereich Testament. Dort gelangen Sie direkt zur Beschreibung der unterschiedlichen Testamentsformen und was bei den jeweiligen Formen zu beachten ist.

Als ein Element der Vorsorge können Sie auch Ihre Bestattungsvorsorge regeln und ggf. einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen. Somit haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigenen Vorstellungen festzulegen. Bestattungsvorsorgeverträge sind rechtsverbindlich, auch über Ihren Tod hinaus, und können somit auch verhindern, dass Dritte in Ihren gewünschten Bestattungsablauf eingreifen.

Die Internetseite des Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. enthält umfangreiche Informationen rund um das Thema Bestattungsvorsorge.

Finanzen:

Von der Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags können Sie sich bei Vorliegen besonderer Bedingungen (Blindheit, Gehörlosigkeit, Schwerbehinderung) befreien lassen oder beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eine Ermäßigung erreichen.
Dazu können Sie sich den entsprechenden Antrag auf Befreiung und Ermäßigung der Rundfunkgebühren von deren Portal herunterladen.

Staatliche Zuschüsse können Ihnen helfen, Ihre Wohnumgebung altersgerecht umzugestalten. Einen guten Überblick hierüber finden Sie auf die Seite der Bau-Welt. Ausführliche Informationen zum Investitionszuschuss finden Sie zum Beispiel direkt auf der Seite der KfW Bankengruppe.

Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Das Wohngeld richtet sich an Menschen, deren Einkommen nicht ausreicht, ihre Wohnkosten zu decken. In Anspruch nehmen können es Mieter, Eigentümer, und unter bestimmten Voraussetzungen auch Heimbewohner. Auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) des Landes Nordrhein-Westfalen wird das Wohngeld ausführlich erläutert.

Wenn Sie ausrechnen wollen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie den Wohngeldrechner des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) des Landes Nordrhein-Westfalen benutzen.

Wenn Sie Wohngeld beantragen wollen, wenden Sie sich an die Stadt Königswinter. An dieser Stelle können Sie den Antrag auf Wohngeld herunterladen: Formularservice Stadt Königswinter.

Wenn Sie eine gesetzliche Rente beziehen, sind Sie grundsätzlich in einer eigenen Krankenversicherung (Krankenversicherung der Renter, kurz KVdR) versichert. Diese wird von den normalen gesetzlichen Krankenkassen wie AOK, BKK oder Ersatzkassen betrieben. Die Internetseite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hält für Sie weitere Informationen zur Krankenversicherung der Rentner bereit.

Die Pflegeversicherung gilt als unverzichtbares Element der Versorgung auch für Senioren. Bei vorliegender Pflegebedürftigkeit bieten deren Leistungen eine finanzielle Entlastung an. Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen eingerichtet. Die Höhe der Leistungen der Pflegversicherungen richtet sich nach der Pflegestufe, in die der pflegebedürftige Mensch eingestuft wird. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Das Bundesministeriums für Gesundheit hat weitere Informationen zur Pflegeversicherung auf ihrer Internetseite zusammengestellt.

Damit Sie die richtigen Entscheidungen zum Thema Rentenversicherung und Altersvorsorge treffen können, finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Überblick über alles, was dafür besonders wichtig ist. Hier gelangen Sie direkt zu deren Internetseite in die Rubrik Rente.

Sie können sich ebenfalls bei einem Rentenberater zur gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rente beraten lassen. Informieren Sie sich vorab auf der Internetseite des Bundesverbands der Rentenberater e.V.

Der Schwerbehindertenausweis dient dazu, sich gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Behörden o.Ä. als schwerbehinderter Mensch ausweisen zu können. Je nach Grad der Behinderung gibt es unterschiedliche Vergünstigungen. Weitere Informationen über den Schwerbehindertenausweis vermittelt die Internetseite des Sozialverbands VdK Deutschland.

Das Sozialhilferecht umfasst neben den Leistungen und Voraussetzungen der Sozialhilfe auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet dazu die nützliche Broschüre Sozialhilfe und Grundsicherung an.

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) stellt einen Ratgeber zum Thema Grundsicherung zur Verfügung.

Ob Sie berechtigt sind, erfahren Sie am einfachsten in einem Beratungsgespräch bei der Stadt Königswinter.